Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter müssen jedoch die Vositzende oder eine der stellvertretenden Vorsitzenden sein.