| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |