| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertritt.
Der Vorstand bedarf zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen von mehr als EUR 200,00 sowie zur Aufnahme von Darlehen und Übernahme von Bürgschaften der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |