| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der 1. oder 2. Vorsitzende. |