Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis zu 2.000,00 Euro vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein allein. Jedes Vorstandsmitglied hat die Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.