Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Beisitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorsitzende ist befugt bei Rechtsgeschäften bis zu einemWert von 5.000,00 EUR den Verein allein zu vertreten.