| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern. Grundsätzlich vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein allein. Bei Ausgaben von über 500,00 Euro vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. |