| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 4 Vorstandsmitgliedern, darunter dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten oder Zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |