| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 800,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |