| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 100,00 EUR können nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung geschlossen werden. |