| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem "Vizepräsidenten und geschäftsführendem Vorstandsmitglied" sowie weiteren Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den "Vizepräsidenten und geschäftsführendem Vorstandsmitglied" allein oder durch zwei weitere Vizepräsidenten gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |