| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein und hat die Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Über Vereinskonten dürften jedoch nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam verfügen. |