Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte ab einem Wert von 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.