| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |