| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Vorstandsmitglied allein vertreten. Das Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |