| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und maximal sieben weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den Stellvertretenden Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |