| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |