| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Gegenüber dem Vereinsregister genügt die Vertretung durch nur ein Vorstandsmitglied. |