| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und 5 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein einzeln in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Je zwei weitere Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. |