| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Präsident vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Alle Vorstandsmitglieder haben die Befugnis, Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |