| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGb besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein und hat die Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |