| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Bei Verfügungen, die einen Betrag von 200 EUR übersteigen, ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich. |