| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. |