| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 3.000,00 EUR übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |