Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 300,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.