| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 500,00 EUR ist die Bestätigung der Mitgliederversammlung erforderlich. |