| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder darunter einer der beiden Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam. |