Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Rechtsgeschäfte von mehr als 300,00 Euro bedürfen der Zustimmung eines Mitgliedes des erweiterten Vorstandes.