Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 5.000,00 EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung des Gesamtvorstandes.