Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
In wirtschaftlichen Angelegenheiten, die einen Betrag von 500,00 Euro übersteigen, ist ausschließlich der Schatzmeister gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertretungsberechtigt.