| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und 3. Vorsitzenden. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden allein und durch den 2. Vorsitzenden und den 3. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. |