| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 4. Personen, dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister (Kassenwart) und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter dem/der 1 Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden vertreten. |