| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie dem Kassen/Schriftwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder. 2. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. |