| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Grundsätzlich vertritt jedes Vorstandsmitglied den Verein allein. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 3.000,00 EUR wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |