Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.