Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einen Geschäftswert über 2000,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.