Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit im Einzelfall einem Wert ab EUR 1.500,00 bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.