| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Über Ausgaben von bis zu 500,00 EUR entscheiden der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam. Für Ausgaben ab 500,00 EUR bis zu 2.500,00 EUR bedarf es der Zustimmung der einfachen Mehrheit des Vorstandes. Für Ausgaben ab 2.500,00 EUR bis zu 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder. Für Ausgaben über 5.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung. |