Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden, dem 3.Vorsitzenden und weiteren zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jeder der Vorsitzenden kann den Verein allein vertreten.