Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 1.stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2.stellvertretenden Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter stets einer der Vorsitzenden.