| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam. |