Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis zu 750,00 EUR ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.