| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 3.000,00 EUR ist die Zustimmung des Beirats erforderlich. |