| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Wortführenden Meister, dem Ersten Abgeordneten Logenmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Wortführenden Meister oder den Ersten Abgeordneten Logenmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |