Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Kassenreferenten und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Kassenreferent kann den Verein bei Rechtsgeschäften, die einen Wert von 250,00 EUR nicht überschreiten, allein vertreten.