Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR der Zustimmung von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern bedürfen.