Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 DM sind für den Verein nur dann verbindlich, wenn alle drei Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung schriftlich erteilen.