Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Aufgabenkreis: kaufmännische Leitung der Projekte des Vereins und damit auch die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für diese Projekte. Der Besondere Vertreter hat die Befungis, unmittelbar für den Verein in unbegrenzter Höhe Zuwendungsanträge zu stellen und Verwendungsnachweise zu fertigen. Die Befugnis zum Abschluss von Verträgen sowie die Vergabe von Aufträgen zur Durchführung dieser Projekte werden der Höhe nach auf jeweils bis zu 30.000 EUR beschränkt.