Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder darunter einer der Vorsitzenden vertreten den Verein gemeinsam.