Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 250,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.